Neue KfW-Förderung für Wärmepumpen ab Juli 2026

July 21, 2026

7 Min. Lesezeit

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Die neuen Förderbedingungen zeigen deutlich: Der Staat setzt weiterhin auf den schnellen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Besonders Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen können von attraktiven Zuschüssen profitieren.

Gleichzeitig ist bereits ab Februar 2027 eine schrittweise Reduzierung einzelner Förderbestandteile vorgesehen. Wer den Austausch seiner Heizung plant, sollte daher nicht unnötig warten und sich frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW neue Förderbedingungen für den Heizungstausch.

Das ändert sich jetzt für potentielle Wärmepumpenbesitzer

Die Änderungen betreffen insbesondere die Förderung von Wärmepumpen. Während Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen künftig stärker unterstützt werden, entfallen einige bisherige Bonusprogramme. Wer über den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung nachdenkt, sollte die neuen Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unbedingt kennen.

1. Grundförderung bleibt bei 30 Prozent

Die Basisförderung für den Austausch einer Heizung bleibt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Für Einfamilienhäuser liegt der maximale förderfähige Betrag weiterhin bei 28.000 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstbeträge:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

2. Höhere Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen

Die KfW richtet die Förderung künftig stärker nach dem Einkommen aus. Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Einkommensbonus beantragt werden.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
Bis 30.000 Euro 40 %
Bis 40.000 Euro 30 %
Bis 50.000 Euro 10 %

Dieser Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und kann die Gesamtförderung deutlich erhöhen.

3. Familien profitieren besonders

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhalten einen zusätzlichen Vorteil: Für die Berechnung des Einkommensbonus wird das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert. Dadurch verschieben sich die Einkommensgrenzen nach oben:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
Bis 40.000 Euro 40 %
Bis 50.000 Euro 30 %
Bis 60.000 Euro 10 %

Rechenbeispiel
Eine Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro wird durch den Familienzuschlag so behandelt, als läge ihr Einkommen bei 30.000 Euro. Dadurch erhöht sich der mögliche Einkommensbonus von 30 auf 40 Prozent.

Bei einer Wärmepumpen-Investition von 32.000 Euro könnte die Familie bis zum 31. Januar 2027 eine Förderung von bis zu 22.400 Euro erhalten.

4. Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen

Auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten. Er beträgt aktuell 16 Prozent der förderfähigen Kosten.

5. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen

Sowohl der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen als auch der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Die Förderung wird stattdessen stärker über Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gesteuert.

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Geplante Änderungen ab dem 1. Quartal 2027

  • Die Grundförderung für Wärmepumpen soll von 30 auf 15 % sinken.
  • Für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % vorgesehen.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird erstmals um 4 Prozentpunkte reduziert.
  • Die förderfähigen Höchstbeträge beginnen schrittweise zu sinken.

Quelle: KfW: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase


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